Zum Führen meiner Hundeschule liegt eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz zur Ausbildung von Hunden (gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten) vor. Ich habe meine Sachkunde als Hundetrainer über eine Prüfung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, einer Amtstierärztin sowie einer Tierärztin für Tierverhaltenstherapie bestätigt und erfülle somit die Anforderungen nach einer professionellen, sachkundigen und tierschutzgerechten Hund-Halter-Ausbildung.
